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AGB`s

Bitte beachten Sie die folgenden grundsätzlichen Hinweise zu Ihrem Golfurlaub:

Greenfees
Die Höhe der Greenfees kann je nach Urlaubsziel und Golfclub sehr unterschiedlich sein. Einige der angebotenen Hotels besitzen eigene Golfplätze oder kooperieren mit ausgewählten Golfclubs in der Umgebung, so dass diese besonders günstige Angebote bzw. Greenfee-Ermässigungen anbieten. Entsprechende Hinweise diesbezüglich sind in der jeweiligen Hotelbeschreibung vermerkt.
Sofern die Greenfee nicht bereits im Reisepreis enthalten ist oder Sie eines der Greenfee Packages buchen, erfolgt die Bezahlung vor Ort, entweder im Hotel oder dem entsprechenden Golfclub. Greenfee-Pakete sind reine Preisangebote und beinhalten nicht automatisch Verfügbarkeiten. Die angegebenen Greenfee-Preise, bei denen z.T. noch Steuern hinzugerechnet werden müssen, verstehen sich als circa-Preise, deren Höhe sich ohne Vorankündigung jederzeit ändern kann.

Abschlagzeiten
Bei einigen Hotels haben Sie die Möglichkeit, bereits bei der Buchung von Ihnen gewünschte Abschlagszeiten für bestimmte Golfplätze anzugeben. Wir werden uns bemühen, diese Zeiten vor Ort für Sie reservieren und bestätigen zu lassen. Bitte geben Sie unbedingt mit Ihrem Startzeitenwunsch das jeweilige Handicap (Vorgabe) der Spieler an, da diese Informationen von den meisten Golfclubs für die Reservierung benötigt werden. Leider können wir die Bestätigung der Abschlagszeiten nicht garantieren und oftmals wird es nicht möglich sein, exakt die von Ihnen gewünschte "Abschlagszeit" zu realisieren. Es wird dann in der Regel die nächst- bzw. bestmögliche Uhrzeit gebucht. In der Golf-Hochsaison kann es durchaus einige Tage dauern, bis wir die Abschlagszeiten bestätigen können. Auch bei reservierten Spielzeiten können sich durch nicht vorhersehbare Einflüsse (z. B. Turniere, Wetterlage oder notwendige Platzarbeiten) die bestätigten Zeiten ändern.

Handicap / Vorgabe
Bitte beachten Sie, dass bei fast allen Golfplätzen eine bestimmte Vorgabe (Handicap) erwartet wird, damit Sie auf dem jeweiligen Platz spielen dürfen. Deshalb sollten Sie stets Ihren gültigen Mitgliedsausweis und einen Handicap-Nachweis mit sich führen.

Schuhe und Kleidung
Die grosse Mehrheit der Golfclubs besteht auf eine mehr oder weniger streng gehandhabte Kleiderordnung, an die Sie sich halten sollten. So sind auf den meisten Plätzen Jeans, T-Shirts, Turnschuhe, Shorts (ausgenommen Bermudas) oder Hemden ohne Kragen nicht gestattet. Desweiteren sollten Sie beachten, dass viele Plätze Golfschuhe mit Soft-Spikes vorschreiben.

Stornierungen
Bitte denken Sie daran, dass bei kurzfristigen Änderungen der Abschlagszeiten auf Ihren Wunsch hin, Nichtinanspruchnahme der von uns für Sie reservierten Abschlagszeit oder Stornierung in den meisten Fällen Stornogebühren bis zur vollen Höhe der Greenfee entstehen.

Alle Angaben ohne Gewähr
Alle Golfplatzinformationen sowie Angaben zu Greenfees, Ermässigungen, Vorgaben etc. sind ohne Gewähr. Änderungen seitens der Golfplatzbetreiber sind j
ederzeit möglich.

Die touristischen Angebote und Webseiten werden im Rahmen eines Partnerprogramms auf dieser Website präsentiert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermittlung von Pauschalreisen, Flügen und sonstigen Reiseleistungen
Stand: 13. Juni 2003

1.GeltungsbereichDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Reisebüro und dem Kunden geschlossenen Verträge sowie für sämtliche Willenserklärungen und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen des Kunden. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

2.Definitionen
2.1 „Reiseleistung“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Flüge, Pauschalreisen, Beherbergungen, Überlassung eines Mietwagens und ähnliche
Leistungen.
2.2 „Veranstalter“ sind alle Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und sonstigen Anbieter, die Reiseleistungen erbringen.
2.3 „Reisebüro“ ist das in Ziffer 3 genannte Unternehmen, mit dem der Vermittlungsvertrag abgeschlossen wird bzw. abgeschlossen werden soll.3. Vertragspartner
Mit dem Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars beauftragen Sie das Unternehmen
Terracus GmbH
Geschäftsführerin: Melanie Tamblé
Tel.: 01805-732255* - Service-Nr. 12487
Merkatorstraße 2
Vanity:01805-RECALL* - Service-Nr. 12487
41515 Grevenbroich
Fax:02181-7569-299
USt.-ID: DE-814224004
Handelsregister-Nr.: HRB 10997
Amtsgericht Mönchengladbach

*(12 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz)
mit der Vermittlung eines Vertrages über eine Reiseleistung
4. Vertragsgegenstand
4.1 Gegenstand des Vermittlungsvertrages ist die Vermittlung eines Vertragsschlusses des Kunden mit dem jeweiligen Veranstalter über die in der Buchung aufgeführte Reiseleistung durch das Reisebüro.
4.2 Das Reisebüro erbringt Reiseleistungen nicht selbst. Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag über die Reiseleistung direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Diesem Vertrag liegen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftbedingungen des Veranstalters zugrunde. Für einzelne Reiseleistungen können besondere Regelungen und Einschränkungen gelten.
4.3 Die Abwicklung des Vertrages über die Reiseleistung erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter. Mängel der Reiseleistung sind gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

5. Vertragsschluss
5.1 Durch das Absenden des ausgefüllten Buchungsformulars gibt der Kunde gegenüber dem Reisebüro ein Angebot auf den Abschluss des Vermittlungsvertrages ab. Das Reisebüro nimmt das Angebot durch die Bestätigung der Buchung an. Die Bestätigung erfolgt fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail. Mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden ist der Vermittlungsvertrag zustande gekommen. Mit der Buchungsbestätigung bestätigt das Reisebüro lediglich die ordnungsgemäße Weiterleitung der Buchung an den jeweiligen Veranstalter. Die Bestätigung der Buchung bedeutet noch nicht, das bereits ein Vertrag über die gebuchte Reiseleistung mit dem Veranstalter zustande gekommen ist
5.2 Als Annahmeerklärung gilt auch die Belastung der Kreditkarte des Kunden oder (bei Lastschriftverfahren) seines Bankkontos bzw. der Zugang einer Rechnung des Reisebüros oder des Veranstalters beim Kunden. Die bloße Bestätigung des Eingangs einer Buchung beim Reisebüro stellt noch keine Annahmeerklärung dar.
5.3 Das Zustandekommen des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Veranstalter über die gebuchte Reiseleistung bestimmt sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise, kommt der Reisevertrag regelmäßig erst mit Zugang einer schriftlichen Reisebestätigung des Veranstalters zustande.

6. Fremdsprachige Angebote
Bucht der Kunde Reiseleistungen, bei denen die Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise in englischer Sprache dargestellt ist, oder in denen auf in englischer Sprache abgefasste besondere Bedingungen hingewiesen wird, erkennt er die englische Sprache neben der deutschen als gleichrangige Vertragssprache sowohl für den Vermittlungsvertrag als auch für den mit dem Veranstalter abzuschließenden Vertrag an.

7. Reisepreis, Zahlung
7.1 Die angegebenen Ticketpreise für Linienflüge gelten in der Regel nur bei Online-Buchung des Fluges und bei Bezahlung und Ausstellung des Tickets innerhalb von 24 bis 72 Stunden (je nach Fluggesellschaft). Maßgeblich sind stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Soll auf Wunsch des Kunden von diesen Beschränkungen abgewichen werden, kann die Buchung des gewünschten Fluges nur zum Regeltarif ausgeführt werden.
7.2 Der Preis für die gebuchte Reiseleistung ist jeweils im Voraus, sofern nicht anders angegeben mit Zugang der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.
7.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise, tritt die Fälligkeit nicht vor Übergabe eines Sicherungsscheins des Veranstalters i. S. d. § 651 k BGB ein. Die genauen, für die gebuchte Pauschalreise geltenden Zahlungsbedingungen ergeben sich jeweils aus den Angaben im Rahmen des Angebotes oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. In der Regel ist eine Zahlung per Banklastschrift, Kreditkarte oder Überweisung möglich.
7.4 Das Reisebüro ist beauftragt und bevollmächtigt, für den Veranstalter den geschuldeten Preis für die Reiseleistung einzuziehen und hierzu Geldbeträge entgegenzunehmen oder den geschuldeten Betrag je nach vom Kunden gewählter Zahlungsart über die Kreditkarte des Kunden oder über sein Bankkonto im Lastschriftverfahren einzuziehen.8.
Vermittlungsentgelt
Soweit ein Entgelt für die Vermittlungsleistung erhoben wird, ist dieses im Preis der vermittelten Reiseleistung bereits enthalten. Es werden keine gesonderten Gebühren berechnet.

9. Preis- und Leistungsänderungen
Im Hinblick auf mögliche Änderungen des Preises für die gebuchte Reiseleistung und auf Änderungen der gebuchten Leistung wird auf die Allgemeinen Geschäftbedingungen des Veranstalters verwiesen. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um einen Linienflug, gelten zusätzlich die jeweiligen Beförderungs- und Tarifbestimmungen der ticketausstellenden Fluggesellschaft ("Luftfrachtführer"), welche auf Wunsch in deren Büros eingesehen werden können, sowie ergänzend hierzu die international gültigen Bestimmungen des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen).

10. Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, eine ihm zugegangenen Buchungsbestätigung und ihm übersandte Tickets oder sonstige Reiseunterlagen unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung der ausgewiesenen Reisedaten mit der getätigten Buchung hin zu überprüfen. Stellt der Kunden Abweichungen oder sonstige Unrichtigkeiten fest, hat er den Absender (Veranstalter bzw. Reisebüro) hierauf unverzüglich hinzuweisen.
10.2 Flugtickets werden dem Kunden in der Regel nach erfolgter Zahlung bzw. unmittelbar per Post übersandt. In Ausnahmefällen werden Tickets bei der Fluggesellschaft oder einem Beauftragten, ggf. gegen Gebühr, zur Abholung durch den Kunden hinterlegt oder wahlweise kostenpflichtig per Kurierdienst übersandt. Elektronische Tickets werden an den entsprechenden Automaten im Flughafengebäude ausgegeben.
10.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise, werden die Reiseunterlagen entweder per Post übersandt oder am Flughafenschalter, ggf. gegen eine separate Gebühr, zur Abholung durch den Kunden hinterlegt. Die Übermittlungsart wird dem Kunden gesondert mitgeteilt.
10.4 Die Gefahr des Verlustes von Tickets oder sonstigen Reiseunterlagen geht im Falle des Versands auf den Kunden über, sobald das Reisebüro die Unterlagen dem beauftragten Transportunternehmen übergeben hat.
10.5 Im Falle der Buchung eines Hotelaufenthaltes oder eines Mietwagens kann der Kunde die vermittelte Reiseleistung jeweils gegen Vorlage der in der Buchungsbestätigung oder in einer gesonderten Reservierungsbestätigung mitgeteilten Reservierungsnummer in Anspruch nehmen. Weitere Unterlagen werden ihm nicht übersandt.

11. Stornierungen, Umbuchungen
11.1 Bei Stornierung der vermittelten Reiseleistung gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Nach diesen Bedingungen richten sich auch die anfallenden Stornogebühren. Im Falle der Stornierung eines Linienflugs kann das Reisebüro zusätzlich zu etwaigen Stornogebühren der Fluggesellschaft eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- EUR pro Ticket erheben. Zur Vermeidung erheblicher finanzieller Verluste wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen
11.2 Rückerstattungen erfolgen bei Linienflugbuchungen erst nach Eingang der Original-Tickets beim Reisebüro sowie erfolgter Gutschrift durch den Veranstalter. Bedingt durch die verschiedenen Abrechnungszyklen im Linienflugverkehr (IATA/BSP) können Rückerstattungen bei stornierten Linienflügen ein bis zwei Monate, im Einzelfall bis zu vier Monate dauern.
11.3 Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur durch Stornierung der gebuchten und gleichzeitiger Buchung einer anderen Reiseleistung möglich, es sei denn, der zwischen dem Kunden und dem Veranstalter geschlossenen Vertrag enthält hierfür besondere Bestimmungen. Im Falle der Umbuchung eines Linienfluges kann das Reisebüro zusätzlich zu den gegebenenfalls von der Fluggesellschaft erhobenen Gebühren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- EUR pro Ticket erheben.

12. Einreisebestimmungen und sonstige Informationen
12.1 Angaben und Auskünfte des Reisebüros zu den in den Reiseländern geltenden Einreisebestimmungen, insbesondere zu den Pass- und Visumerfordernissen, setzen voraus, dass der Kunde deutscher Staatsbürger ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde auf seine fremde Staatsbürgerschaft ausdrücklich hingewiesen hat, oder diese für das Reisebüro offensichtlich ist.
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig vor Buchung und Antritt einer Auslandsreise alle für die Einreise in das Zielland und gegebenenfalls auch für die Durchreise durch einen Drittstaat erforderlichen Unterlagen zu besorgen, sowie die Einhaltung der jeweiligen Zoll- und Devisenbestimmungen sowie der gesundheitspolizeilichen Formalitäten sicherzustellen und gegebenenfalls Gesundheitsvorsorgeempfehlungen zu beachten.

13. Haftung
Das Reisebüro haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

14. Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder werden vom Reisebüro nicht bestritten.
15. Datenschutz
Das Reisebüro erhebt bestimmte personenbezogene Daten des Kunden und gegebenenfalls auch anderer Reisenden. Diese Daten werden für die Abwicklung des Vermittlungsvertrages und für die Anbahnung und Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die vom Kunden gebuchte Reiseleistung benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich an den jeweiligen Veranstalter der gebuchten Reiseleistung.

16. Schlussbestimmungen
16.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
16.2 Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten der in Ziffer 3 genannte Sitz des Reisebüros.

 

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Werner Schmach
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